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Herzlich willkommen in unserer Arztpraxis für Akupunktur
und Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM)

In unseren asiatisch einladenden Räumlichkeiten können Sie
sich von Ihrem stressigen Alltag lösen und die Wirkung der Akupunktur
und der anderen chinesischen Heilkunst erleben.

Im lichtdurchfluteten Sprechzimmer haben Sie ausreichend Zeit
mir Ihre körperlichen und seelischen Beschwerden mitzuteilen.

So kann ich mir ein Bild von Ihrem Gesundheitszustand machen.
Dies ist dann die Grundlage für meine Therapievorschläge, die ich
anschließend mit Ihnen gemeinsam bespreche.

Wir freuen uns auf Sie!

Sprechzeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag08.30 – 12.00 | 13.30 – 17.00 Uhr
Mittwoch:08.30 – 12.00 Uhr
Freitag:geschlossen


Terminvereinbarung:
Telefon:09 11 – 2 41 99 81
Fax:09 11 – 2 44 92 12
E-Mail:y-tang-keller@t-online.de

So finden Sie uns.



Über mich

Dr. med. Yuhua Tang-Keller

  • Praktische Ärztin mit Schwerpunkt Akupunktur (B-Diplom)
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
  • Psychosomatische Grundversorgung

Ich wurde 1961 in Dalian China geboren.

Nach dem Medizinstudium in Shenyang China praktizierte ich ab1983 in der Hautklinik Beijing China. Durch den wissenschaftlichen Austausch kam ich 1985 als Stipendiatin nach München und beschäftigte mich bis 1987 mit der Krebsforschung über Melanom. Anschließend durchlief ich im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung verschiedene Stationen in Praxis und Krankenhaus.

Im Jahr 1995 führte meine wissenschaftliche Arbeit über Morbus Crohn zur Verleihung der Doktorwürde von Universität Erlangen.

Seit 1995 bin ich niedergelassene Ärztin in eigener Praxis.

Mitglied bei:

SMS – (Internationale Gesellschaft für Chinesische Medizin e.V.)

DÄGfA – (Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur e.V.)

AGTCM – (Arbeitsgemeinschaft für Klassische Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin e.V.)

Was erwartet Sie bei uns?

Grundsätze

Wir betrachten Sie und Ihre Fragen sowie Beschwerden, vor allem Ganzheitlich aus einer körperlichen, geistigen und seelischen Perspektive.

In vielen Fällen, in denen die Schulmedizin ihre Grenzen erreicht, keine Ursache findet, und somit keine Therapie anbieten kann, oder erhebliche Nebenwirkungen hervorruft, ist die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) eine echte Alternative.

Dabei ist die „Nadeltherapie“ vielleicht eine der passenden Methoden. Gerade chronische und bislang erfolglos behandelte Beschwerdebilder lassen sich auf diese Weise positiv beeinflussen bzw. heilen.

„Die Weisen heilen, was noch nicht krank ist.“ – chinesische Weisheit

Ablauf

Zu Beginn jeder Behandlung erfolgt ein Erstgespräch, eine Puls- und Zungendiagnostik, eine körperliche Untersuchung.

Neben schulmedizinischer Diagnose wird eine chinesische Diagnose für Sie gestellt, z.B. eine körperliche oder energetische Disharmonie, welche auf eine mögliche Ursache für Ihre Beschwerden hindeutet.

Anhand der Ergebnisse zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten und Grenzen unseres für Sie individuell erarbeiteten Therapiekonzeptes aus der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und der notwendigen schulmedizinischen Maßnahmen auf.

Am gleichen Termin kann, wenn gewünscht, auch die erste Akupunkturbehandlung stattfinden.

Erstgespräch ist eine Kassenleistung.

Kosten der Akupunktur

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für 10 bis max. 15 Akupunktur-Sitzungen nur bei

  • chronischen Rückenschmerzen im Lendenwirbelbereich
  • Kniearthrose

Voraussetzung zur kassenärztlichen Akupunkturbehandlung ist ein Arztbrief.

Durch Arztbrief(e) müssen die Patienten nachweisen, dass sie in den beiden Quartalen unmittelbar vor Akupunkturbeginn wegen chronischer Schmerzen der Lendenwirbelsäule (LWS) oder der Kniegelenke durch Gonarthrose ärztlich behandelt wurden.

Für die Behandlung anderer Erkrankungen wie z.B. Kopf-, Nacken-, Schulterschmerzen gibt es keinen Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse. Diese Behandlungen werden Ihnen als private ärztliche Leistung in Rechnung gestellt. Sie werden von uns vorher über die für Sie entstehenden Kosten informiert.

Bei Privatversicherten und Selbstzahlern gilt für die Kostenerstattung in der Regel die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).